Wichtige Auflage für Schönbuchbahn ist erfüllt
Landeseisenbahnaufsicht hat Prüfung rund um die Raddurchmesser der neuen Fahrzeuge abgeschlossen
Landrat Roland Bernhard: „Der Weg ist frei für den Viertelstundentakt.“
In Zusammenhang mit dem Betrieb der Schönbuchbahn richteten sich die Augen zuletzt auf die Landeseisenbahnaufsicht, kurz: LEA. Denn wegen einer Auflage der LEA konnten nicht alle zwölf Fahrzeuge eingesetzt werden. Deshalb konnte der Betrieb auch nur im Halbstundentakt fahren. Jetzt sind alle Prüfungen abgeschlossen und die Einschränkungen im Betrieb können entfallen. Damit ist der Weg frei für den Viertelstundentakt ab September.
Landrat Bernhard freut sich über diese Entscheidung der LEA. „Wir sind glücklich darüber, dass die Eisenbahnaufsichtsbehörde den Antrag endgültig beschieden hat und wir ohne Auflagen fahren dürfen. So können wir ab September den Viertelstundentakt fahren, auf den die Fahrgäste schon so lange warten. Diese Taktverdichtung ist wichtig, um die Nachfrage auf der Schönbuchbahn zu bedienen. Wir erwarten ein Aufkommen von 14.000 Fahrgästen pro Tag, das ist für eine Nebenbahn sehr hoch und auf S-Bahn-Niveau.“
Alles drehte sich zuletzt um die Frage nach dem Raddurchmesser der neuen Fahrzeuge. Dieser beträgt 640 mm und durfte, gemäß der Auflage nicht unter 633 mm fallen. Angesichts dieser geringen „Verschleißtoleranz“ von nur 7 mm musste alle 14 Tage gemessen werden. Damit waren nie alle Fahrzeuge im Einsatz, was für den Viertelstundentakt aber notwendig ist. Mit der Genehmigung kommt nun die normale Vorgabe zum Einsatz, die eine Verschleißtoleranz von 60 mm beinhaltet – d.h. von 640 mm Raddurchmesser darf dieser bis auf 580 mm fallen, bevor die Räder getauscht werden müssen. Solch ein Austausch kostet viel Zeit. Hat man aber statt 7mm Toleranz dann 60 mm, verlängern sich die zeitlichen Intervalle hierfür erheblich. „Im Normalbetrieb und mit der normalen Vorgabe gehen wir davon aus, dass die Fahrzeuge bis zu rd. 630.000 km und damit rd. neun Jahre fahren können, bis sie getauscht werden müssen“, erklärt Marcus Brüning, der Geschäftsführer von CAF Deutschland.
