Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Themen zur Schönbuchbahn.

Fahrplanänderungen am Nachmittag

Der Zweckverband Schönbuchbahn hatte sich entschlossen, ab 15. April 2024 den nachmittäglichen 15-Minuten-Takt zwischen Böblingen und Holzgerlingen vorübergehend einzuschränken. In den frei gewordenen Zeitfenstern, sollten die Triebfahrzeugführer auf den neuen Fahrzeugen ausgebildet werden. Leider hat sich die Inbetriebnahme der neuen Fahrzeuge in den Dezember verschoben, so dass auch die Ausbildung abgebrochen und in den Herbst verlegt wurde.

Aufgrund von verringerter Fahrzeugverfügbarkeit der derzeitig im Einsatz befindenden Elektrofahrzeuge wird der 15-Minuten-Takt weiterhin am Nachmittag ausgesetzt. So kann ein stabiler Takt in den Hauptverkehrszeiten am Vormittag und auch am Wochenende gewährleistet werden.

Die Schülerzüge (Böblingen ab 12:20 Uhr, Holzgerlingen ab 12:57 Uhr) werden bedient; ab dann verkehrt die Schönbuchbahn nur noch im Halbstundentakt (Böblingen ab 12.35 Uhr, Dettenhausen ab 13.32 Uhr bzw. Holzgerlingen ab 13.42 Uhr).

Der aktuelle Fahrplan ist auf den Seiten des VVS (www.vvs.de) und der WEG (www.weg-bahn.de) abrufbar.

Schienenersatzverkehr an einzelnen Tagen im Juni/Juli/August

Sehr geehrte Fahrgäste,

wegen Test- und Abnahmefahrten wird es in den kommenden Monaten immer wieder an einzelnen Tagen zur Sperrung der Strecke ab 20 Uhr kommen. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet.

Dies gilt:

im Juli am 2.-4. / 15.-18. / 22.+23. / 25.
im August am 01. / 

(weitere Termine folgen)

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Fahrplan

Unzulässiges Überschreiten der Gleise der Schönbuchbahn

Lebensgefahr beim wilden Überqueren!

Immer wieder überqueren Jugendliche unzulässig die Gleise der Schönbuchbahn oder springen an geschlossenen Bahnschranken vorbei. Der Zweckverband warnt dringend vor einem solch lebensgefährlichen Verhalten. Das Überschreiten der Gleise außerhalb von Bahn- oder Reisendenübergängen, das Umgehen von geschlossenen Schranken und das Sitzen auf der Bahnsteigkante sind verboten. Es besteht Lebensgefahr!

Das unzulässige Überqueren der Gleise ist eine Gefährdung von Leib und Leben der Querenden selbst und von anderen, beispielsweise von Fahrgästen im Zug bei einer Notbremsung. Es ist zudem ein Eingriff in den Bahnverkehr, der mit einer Strafe geahndet werden kann.

Wie erklären sich die Schließzeiten der Schranken?

An Bahnübergängen empfinden Verkehrsteilnehmer die Schließzeiten der Schranken häufig als lang, insbesondere dann, wenn noch kein Zug zu sehen ist. Die Schließzeiten der Bahnübergänge hängen aber von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Geschwindigkeit der Züge, ob kurz zuvor eine Haltestelle bedient wird, ob sich ein oder – im Zweigleisabschnitt – zwei Züge annähern. Die Einschaltung des Bahnübergangs durch den sich nähernden Zug muss früh genug erfolgen, dass Verkehrsteilnehmer den Gefahrraum sicher räumen, dass sich die Schranken schließen können und erst dann der durchfahrende Zug den Bahnübergang passiert. Würde irgendeine Störung in diesem Prozess auftreten, müsste der Zug, der einen Bremsweg geschwindigkeitsabhängig von mehreren 100 m hat, noch rechtzeitig vor dem Bahnübergang zum Halten kommen. Eine rechtzeitige Schrankenschließung dient letztlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Zweckverband Schönbuchbahn hat in der Planung und Umsetzung der Bahnübergänge darauf geachtet, dass die Schließzeiten so kurz wie möglich und regelkonform ausgestaltet werden.