Infrastrukturbenutzungsbedingungen
Der ZVS ist Eigentümer der Eisenbahninfrastukturanlagen der Schönbuchbahn. Zur Nutzung der Infrastruktur ist der vorherige Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages erforderlich. Wenden Sie sich bei Interesse formlos per E-Mail an den ZVS (siehe Kontakt).
Es gelten die folgenden Infrastrukturbenutzungsbedingungen des ZVS und werden Bestandteil des Infrastrukturvertrags:
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen Allgemeiner Teil
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (PDF, 409,4 KiB)
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (PDF, 116,2 KiB)
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (PDF, 156,9 KiB)
- Liste der Entgelte (PDF, 254,1 KiB)(ab 14.12.2014)
- Liste der Entgelte (PDF, 145,6 KiB) (ab 10.12.2023)
- Anhebung der Entgelte zum 15.12.2024 (PDF, 137,3 KiB)
- Sammlung betrieblicher Vorschriften (PDF, 2,775 MiB) (SbV)
- Hiermit wird zum Stellungnahmeverfahren gem. § 19 Abs. 2 Satz 3 ERegG zu den SNB-AT und SNB-BT aufgerufen. Zugangsberechtigte können einen Monat lang dazu Stellung nehmen. Etwaige Stellungnahmen sind per E-Mail zu richten an schoenbuchbahn@lrabb.de.
- Entwurf Schienennetz-Benutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (PDF, 226,8 KiB) (12/2023)
- Entwurf Schienennetz-Benutzungsbedingungen - Besonderer Teil (PDF, 1,292 MiB) (12/2023)