Unzulässiges Überschreiten der Gleise der Schönbuchbahn
Lebensgefahr beim wilden Überqueren!
Immer wieder überqueren Jugendliche unzulässig die Gleise der Schönbuchbahn oder springen an geschlossenen Bahnschranken vorbei. Der Zweckverband warnt dringend vor einem solch lebensgefährlichen Verhalten. Das Überschreiten der Gleise außerhalb von Bahn- oder Reisendenübergängen, das Umgehen von geschlossenen Schranken und das Sitzen auf der Bahnsteigkante sind verboten. Es besteht Lebensgefahr!
Das unzulässige Überqueren der Gleise ist eine Gefährdung von Leib und Leben der Querenden selbst und von anderen, beispielsweise von Fahrgästen im Zug bei einer Notbremsung. Es ist zudem ein Eingriff in den Bahnverkehr, der mit einer Strafe geahndet werden kann.
Wie erklären sich die Schließzeiten der Schranken?
An Bahnübergängen empfinden Verkehrsteilnehmer die Schließzeiten der Schranken häufig als lang, insbesondere dann, wenn noch kein Zug zu sehen ist. Die Schließzeiten der Bahnübergänge hängen aber von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Geschwindigkeit der Züge, ob kurz zuvor eine Haltestelle bedient wird, ob sich ein oder – im Zweigleisabschnitt – zwei Züge annähern. Die Einschaltung des Bahnübergangs durch den sich nähernden Zug muss früh genug erfolgen, dass Verkehrsteilnehmer den Gefahrraum sicher räumen, dass sich die Schranken schließen können und erst dann der durchfahrende Zug den Bahnübergang passiert. Würde irgendeine Störung in diesem Prozess auftreten, müsste der Zug, der einen Bremsweg geschwindigkeitsabhängig von mehreren 100 m hat, noch rechtzeitig vor dem Bahnübergang zum Halten kommen. Eine rechtzeitige Schrankenschließung dient letztlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Zweckverband Schönbuchbahn hat in der Planung und Umsetzung der Bahnübergänge darauf geachtet, dass die Schließzeiten so kurz wie möglich und regelkonform ausgestaltet werden.