Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Themen zur Schönbuchbahn.

AKTUELLE FAHRTAUSFÄLLE

Aktuelle Fahrtausfälle

Im Juni rechnet man mit der Zulassung der neuen Fahrzeuge für die Schönbuchbahn. Damit die Fahrzeuge schnell im regulären Betrieb eingesetzt werden können, müssen die Triebfahrzeugführer auf den neuen Fahrzeugen ausgebildet sein. Deshalb finden ab April Lehrfahrten auf der Strecke statt, die nur ohne Fahrgäste erfolgen dürfen. Damit man diese auch tagsüber machen kann, müssen dazu Zeitfenster geschaffen werden.

Der Zweckverband Schönbuchbahn hat sich entschlossen, ab 15. April 2024 den nachmittäglichen 15-Minuten-Takt zwischen Böblingen und Holzgerlingen vorübergehend einzuschränken.
Die Schülerzüge (Böblingen ab 12:20 Uhr, Holzgerlingen ab 12:57 Uhr) werden noch bedient; ab dann verkehrt die Schönbuchbahn nur noch im Halbstundentakt (Böblingen ab 12.35 Uhr, Dettenhausen ab 13.32 Uhr bzw. Holzgerlingen ab 13.42 Uhr).

Die frei gewordenen Zeitfenster werden für die Ausbildungsfahrten genutzt. Alle Fahrgäste werden um Verständnis gebeten.
Diese Ausbildungsfahrten werden – Stand jetzt – mindestens bis zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Fahrzeuge im Juni 2024 durchgeführt. Der Fahrplan ist auf den Seiten des VVS (www.vvs.de) und der WEG (www.weg-bahn.de) abrufbar.

Schienenersatzverkehr an einzelnen Tagen im April / Mai

Sehr geehrte Fahrgäste,

wegen Test- und Abnahmefahrten wird es in den kommenden Monaten immer wieder an einzelnen Tagen zur Sperrung der Strecke ab 20 Uhr kommen. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet.

Dies gilt:

im April vom 2.-5./ 8.-10. / 18. / 29.+30.
im Mai  am 02.+03. / 07.+08. / 13.-16. / 23.+24.
(weitere Termine folgen)

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Fahrplan

Unzulässiges Überschreiten der Gleise der Schönbuchbahn

Lebensgefahr beim wilden Überqueren!

Immer wieder überqueren Jugendliche unzulässig die Gleise der Schönbuchbahn oder springen an geschlossenen Bahnschranken vorbei. Der Zweckverband warnt dringend vor einem solch lebensgefährlichen Verhalten. Das Überschreiten der Gleise außerhalb von Bahn- oder Reisendenübergängen, das Umgehen von geschlossenen Schranken und das Sitzen auf der Bahnsteigkante sind verboten. Es besteht Lebensgefahr!

Das unzulässige Überqueren der Gleise ist eine Gefährdung von Leib und Leben der Querenden selbst und von anderen, beispielsweise von Fahrgästen im Zug bei einer Notbremsung. Es ist zudem ein Eingriff in den Bahnverkehr, der mit einer Strafe geahndet werden kann.

Wie erklären sich die Schließzeiten der Schranken?

An Bahnübergängen empfinden Verkehrsteilnehmer die Schließzeiten der Schranken häufig als lang, insbesondere dann, wenn noch kein Zug zu sehen ist. Die Schließzeiten der Bahnübergänge hängen aber von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Geschwindigkeit der Züge, ob kurz zuvor eine Haltestelle bedient wird, ob sich ein oder – im Zweigleisabschnitt – zwei Züge annähern. Die Einschaltung des Bahnübergangs durch den sich nähernden Zug muss früh genug erfolgen, dass Verkehrsteilnehmer den Gefahrraum sicher räumen, dass sich die Schranken schließen können und erst dann der durchfahrende Zug den Bahnübergang passiert. Würde irgendeine Störung in diesem Prozess auftreten, müsste der Zug, der einen Bremsweg geschwindigkeitsabhängig von mehreren 100 m hat, noch rechtzeitig vor dem Bahnübergang zum Halten kommen. Eine rechtzeitige Schrankenschließung dient letztlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Zweckverband Schönbuchbahn hat in der Planung und Umsetzung der Bahnübergänge darauf geachtet, dass die Schließzeiten so kurz wie möglich und regelkonform ausgestaltet werden.